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   BGH, 20.03.2018 - 2 StR 328/17   

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https://dejure.org/2018,12037
BGH, 20.03.2018 - 2 StR 328/17 (https://dejure.org/2018,12037)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2018 - 2 StR 328/17 (https://dejure.org/2018,12037)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2018 - 2 StR 328/17 (https://dejure.org/2018,12037)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Handeln bei den Qualifikationstatbeständen der gefährlichen Körperverletzung um wesensverschiedene Tatvarianten (hier: "gemeinschaftlich handelnd" oder mittels eines gefährlichen Werkzeugs)

  • rewis.io

    Rechtlicher Hinweis vor Verurteilung nach von Anklageschrift abweichendem Strafgesetz notwendig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeln bei den Qualifikationstatbeständen der gefährlichen Körperverletzung um wesensverschiedene Tatvarianten (hier: "gemeinschaftlich handelnd" oder mittels eines gefährlichen Werkzeugs)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Körperverletzung: "gemeinschaftlich mittels eines gefährlichen Werkzeugs” ist nicht "gemeinschaftlich”

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Richterlicher Hinweis bei gefährlicher Körperverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 557
  • StV 2018, 795
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 2 StR 328/17
    Bei den Qualifikationstatbeständen nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB handelt es sich um wesensverschiedene Tatvarianten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 5 StR 592/96, NStZ-RR 1997, 173).
  • BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96

    Anforderungen an den richterlichen Hinweis, dass neben einer versuchten Tötung

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 2 StR 328/17
    Bei den Qualifikationstatbeständen nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB handelt es sich um wesensverschiedene Tatvarianten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 5 StR 592/96, NStZ-RR 1997, 173).
  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    Ob es sich um eine solche andersartige Begehungsform oder lediglich um eine gleichartige Erscheinungsform desselben Tatbestands handelt, bestimmt sich nicht nach äußeren Merkmalen, sondern ausschließlich nach dem wesensmäßigen Inhalt der Begehungsform (BGH, Urteile vom 30. Juli 1969 - 4 StR 237/69, BGHSt 23, 95, 96; vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287, 288 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 StR 328/17, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 23 Rn. 8).
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